Häufige Fragen
und Hilfestellungen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen, Informationen und Hilfestellungen zum Thema Logopädie, Ihrer Therapie und dem organisatorischen Ablauf.
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Um eine logopädische Therapie durchführen zu können, benötigen wir einen Arbeitsauftrag.
Das bedeutet, sie brauchen ein Rezept von Ihrem/r Arzt*in. Für die Kinder verordnet in der Regel Ihr/e Kinderarzt*in oder der/die HNO-Arzt*in; auch Kieferorthopäden*innen oder Zahnärzte*innen können Rezepte ausstellen. Für die Erwachsenen verordnet der/die Hausarzt*in, der/die Neurologe*in, der/die HNO-Arzt*in oder der/die Internist*in.
Behandlungsumfang und Dauer der Behandlung wurden im Heilmittelkatalog genau festgelegt. Dabei spielt das Störungsbild eine wesentliche Rolle. Fragen Sie dazu Ihre/n Arzt*in.
Ihren ersten Termin können Sie telefonisch vereinbaren. In der Regel werden dann bereits Ihre persönlichen Daten aufgenommen.
- Meist werden während der Therapie ein bis zwei Termine pro Woche mit je 45 Minuten vereinbart. Bei manchen Patienten sind jedoch auch 30 oder 60 Minuten verordnet. Das hängt vom Störungsbild oder der Konzentrationsdauer des jeweiligen Patienten ab.
- Im Rahmen der Therapie sind Vor- und Nachbereitungszeit enthalten sowie eine kurze Rückmeldung über die Behandlungsinhalte oder auch Anleitungen für häusliche Übungen an die Eltern oder die Angehörigen.
- Meist werden 10 Therapiestunden je Rezept verordnet. Nach einem Kurzbericht erfolgt je nach Störungsbild eine weitere Verordnung. Wieviele Verordnungen ein Patient erhalten kann, ist im Heilmittelkatalog genau festgelegt.
Seit dem 01.07.2019 gelten neue Bundeshöchstpreise für Logopäden.
Die Privatsätze werden nun auch dementsprechend zum 01.07.2019 angepasst und mit dem 1,5-fachen Satz des Kassensatzes abgerechnet. Die Beihilfesätze werden nach den erstattungsfähigen Höchstsätzen NRW abgerechnet.
Bitte prüfen Sie diese mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle / Privatversicherung bevor Sie die Therapie beginnen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass die folgenden Angaben lediglich Richtmaße sind. Es handelt sich um grobe Zeiträume und nicht genaue Zeitpunkte. Jedes Kind ist individuell zu betrachten und entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Das bedeutet, dass manche Kinder eine Phase schneller durchlaufen als andere. Manche Phasen werden übersprungen oder verschoben.
1. – 6. Monat
Kind kann schreien, gurren, lallen, quietschen und brabbeln.
Beispiel: „gr gr“, „ah ah“, „ech ech“, „oh oh“, „ba ba“, „ga ga“
7. – 12. Monat
Kind kommt in die Lallphase und es werden ganze Lallmonologe und Silbenketten gebildet.
Beispiel: „bababa“, „mamamama“, „gagagaga“, „atta atta“, „brrrr brrrr“, „papapapa“
Achtung:
Wenn nach der Lallphase (zwischen dem 7. Und 10. Monat) die Produktion der Laute wieder aufhört, kann der Verdacht auf Hörprobleme bestehen. Dann sollte ein Arzt aufgesucht werden.
1. – 1,5. Jahr
Kind beginnt einfache Wörter einzeln nachzusprechen. Es kennt jedoch noch nicht immer die Bedeutung. Einzelne Gegenstände werden betitelt und es reagiert auf Fragen (durch hinschauen, hinzeigen, etc.).
Beispiel: „Mama“, „Wau-Wau“, „Pipi“, „Ham-Ham“, „Ball“, „mein“
Wortschatz: ca. 10 – 20 Wörter
1,5. – 2. Jahr
Kind kann zwei bis drei Wörter aneinander reihen, um sich mitzuteilen. Es beginnt viel zu Fragen, indem es auf Gegenstände zeigt. Es ahmt gerne Tierlaute nach.
Beispiel: „Das da?“, „Isn das?“, „Nane?“ (Banane), „Apl?“, (Apfel) „sein“, „dein“
Wortschatz: ca. 50 – 200 Wörter
Achtung:
Wenn das Kind mit 2 Jahren noch keine 50 Worte spricht, sollte ein Arzt aufgesucht werden, um eine Sprachentwicklungsverzögerung auszuschließen.
2. – 3. Jahr
Kind kann über sich reden durch „ich“ oder Nennung des eigenen Vornamen. Der Wortschatz wächst rasant. Hinzu kommt der Erwerb der ersten Fragewörter und Bildung von Nebensätzen.
Beispiel: „Nicht tönnen lafen.“, „Wo?“, „Wann?“, „Was?“, „und“, „aber“, „oder“
Wortschatz: ca. 300 – 500 Wörter
3. – 4. Jahr
Kind entwickelt eine Zeitvorstellung (heute, gestern, morgen) und benennt Farben. Zwischenzeitlich kann es zu Entwicklungsstottern kommen, da das Kind schneller sprechen will, als es kann. Dies legt sich aber meist nach ca. 6 Monaten.
Beispiel: „Da ist ein Mann. Der guckt ausm Fensta. Wa(r)um?“
Wortschatz: ca. 800 – 1000 Wörter
4. – 6. Jahr
Kind kann komplexe Sätze und Nebensätze bilden. Diese können noch fehlerhaft sein. Die meisten Laute sollten fehlerfrei gebildet werden. Es sollte Zusammenhänge, Handlungen und Bilderbücher beschreiben können. Die Grammatik (auch in der Vergangenheit) sollte weitestgehend Fehlerfrei sein.
Beispiel: „Gestern war ich mit Papa einkaufen.“, „Als ich noch kleiner war, konnte ich noch nicht alleine raus.“
Wortschatz: ca. 1500 – 5000 Wörter
Achtung:
Wenn das Kind bis zum 5. Lebensjahr die Laute falsch bildet, die Grammatik nicht beherrscht oder der Wortschatz eingeschränkt ist, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Das gilt auch für eine Babysprache oder Eigensprache des Kindes, sowie die Sprachverweigerung.
Verläuft die Entwicklung des Kindes nicht strikt nach Schema, so liegt nicht in jedem Fall sofort eine Sprachstörung vor. Wie bereits gesagt: Jedes Kind entwickelt sich individuell und holt meist schnell auf!
Um in der Sprechtherapie erfolgreich arbeiten zu können, benötigen wir immer die Eltern als Co-Therapeuten. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kinder oder die Eltern nach der Logopädischen Therapie Hausaufgaben mit nach Hause bekommen, die sie je nach Alter selbstständig oder mit Hilfe bearbeiten.
Wie genau die entsprechenden Übungen durchzuführen sind wird dem Kind und der begleitenden Bezugsperson genau erklärt und gezeigt. Da wir die Hausaufgaben in der Regel so aufgeben, dass sie auch Spaß machen und leicht in häuslichen Alltag zu integrieren sind, steht einem schnellen Therapieerfolg nichts mehr im Weg!
- Ein gutes Sprachvorbild sein (langsam sprechen mit guter Betonung)
- Schauen Sie Ihr Kind an, wenn Sie mit ihm sprechen oder wenn es Ihnen etwas sagen möchte.
- Hören Sie Ihrem Kind aufmerksam zu.
- Folgen Sie den Interessen Ihres Kindes, beobachten Sie es und bieten Sie ihm Sprache an für das, wofür es sich interessiert.
- Beschreiben Sie Ihrem Kind ausführlich, was Sie gerade tun (Einkaufen, Tisch decken).
- Unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind darüber, was Sie gerade sehen (beim Spazieren gehen, beim Bus fahren).
- Das Sprechen des Kindes freudig und ohne Kritik annehmen, auch wenn es noch nicht perfekt ist.
- Immer wieder Gesprächssituationen herstellen und aufrecht erhalten.
- Sich Zeit nehmen zum spielen oder zur Beschäftigung mit dem Kind, Sprachinseln schaffen durch Singen, Spielen oder Buch anschauen.
- Wiederholen Sie selbst korrekt, was Ihr Kind nicht richtig gesagt hat.
Kind: „Is dehe in den Tinderdarten.“
Erwachsener: „Ja, du gehst in den Kindergarten.“
- Nicht kritisieren, nicht bestrafen
- Nicht korrigieren, nicht verbessern
- Nicht nachsprechen lassen
- Nicht Anweisungen geben, auf welche Art und Weise gesprochen werden soll (z.B. „Sprich langsam!“, „Sprich deutlich!“, „Sprich deutsch!“)
- Nicht abfragen
- Nicht unterbrechen
- Nicht in Babysprache reden („Du gehst jetzt Heia machen“)
- Bremsen Sie nicht die Neugier und den Wissensdurst (Fragen des Kindes, auch wiederholte, immer geduldig beantworten)
Die Orofaziale Regulationstherapie bildet zusammen mit der Neuromotorische Entwicklungstherapie das von Dr. Juan Brondo und Dr. Castillo Morales entwickelte Rehabilitationskonzept. Diese Therapiemethode wurde Anfang der siebziger Jahre von Dr. Juan Brondo und Dr. Castillo Morales in Cordoba, Argentinien, entwickelt.
Seitdem wächst die Behandlungsmethode stetig an Bekanntheit und wird in vielen Therapiezentren deutschlandweit angewendet. Sie wird insbesondere für die Behandlung von Fehlfunktionen im orofazialen System genutzt, ist also bei Atem- Saug- und Schluckstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten im Kopf- und Halsbereich sowie Bewegungsstörungen beim Sprechen und Schlucken eine verbreitete und erfolgreiche Behandlungsmethode. Sie gilt heute als eines der wichtigsten Behandlungskonzepte für Kinder mit Down Syndrom.
Nach der Diagnose werden unterschiedliche Behandlungstechniken angewandt: Kopf-, und Kieferkontrolle werden durch manuelle Reize, wie Berührungen oder Streichen, angeregt und sollen so zur Erlernung eines normalen Bewegungsmusters führen. Darüber hinaus finden Übungen zur sensorischen Stimulation der beteiligten Muskulatur (Druck, Berühren, Vibration, Streichen) und die Stimulation des Saugreflexes sowie Zahnfleisch- oder Zungenmassagen statt. Zur Unterstützung der Therapie werden auch mechanische Hilfsmittel eingesetzt. Die Behandlung erfolgt durch einen Logopäden oder durch speziell fortgebildete Therapeuten wie Ergotherapeuten und Physiotherapeuten.
Quelle: ZIFF (Therapie und Fortbildung)